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Selbst- und Interessensvertretung zum Maßnahmenvollzug

~ Informationen zum österreichischen Maßnahmenvollzug für Betroffene, Angehörige und Interessierte

Schlagwort-Archiv: Marco Uhl

Individuelles integratives Wohn- und Betreuungsangebot in ganz Österreich!

22 Mittwoch Mrz 2017

Posted by markusdrechsler74 in § 21 Abs 1 - Unzurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher, §21/2, BLICKPUNKTE, Maßnahmenvollzug, Resozialisierung

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Schlagwörter

Individuelles integratives Wohn- und Betreuungsangebot, Marco Uhl, Nachbetreuung, UN-BRK, ZeSa

Ein neues Angebot für „geistig abnorme“ RechtsbrecherInnen im Maßnahmenvollzug.

Das Strafvollzugsgesetz definiert im § 164 Abs. 1 die Thematik wie folgt:

 „Die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher soll die Untergebrachten davon abhalten, unter dem Einfluss ihrer geistigen oder seelischen Abartigkeit mit Strafe bedrohte Handlungen zu begehen. Die Unterbringung soll den Zustand der Untergebrachten soweit bessern, dass von ihnen die Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen nicht mehr zu erwarten ist, und den Untergebrachten zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung verhelfen.“

Grundsätzlich wird dabei zwischen zurechnungsunfähigen geistig abnormen Rechtsbrechern (§ 21 Abs 1 StGB) und zurechnungsfähigen geistig abnormen Rechtsbrechern (§ 21 Abs 2 StGB) unterschieden.

Sozialarbeit im Spannungsfeld von Kontrolle, Sicherheit und individueller Förderung – eine herausfordernde Arbeit mit einer stark stigmatisierten Klientel!

Im Jahr 2013 wurde die Einrichtung „ZeSa – Zentrum für Soziale Arbeit & Soziale Dienstleistungen“ gegründet und übernahm den ersten Klienten am Standort in Tirol aus dem Maßnahmenvollzug. Auf Anregung von NEUSTART beschäftigte sich ZeSa zunehmend damit, Angebote für eine sehr unterschiedliche Zielgruppe auszuarbeiten. Diese ist inhaltlich schwierig zu definieren, da der Maßnahmenvollzug nach mehreren Kategorien aufgeteilt ist und die Insassen (in Gefängnissen) bzw. PatientInnen (in forensischen Psychiatrien) in ganz Österreich zu finden sind und von der Betreuungsanforderung unterschiedlicher nicht sein könnten.

Inzwischen hat sich das Wohn- und Betreuungsangebot von ZeSa in der Justiz etabliert und verhilft dadurch Menschen, die nach dem § 21.1 oder § 21.2 angehalten werden, eine Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug zu ermöglichen. ZeSa hat derzeit Büros in Tirol, Vorarlberg und Wien und kann auch außerhalb der Ballungszentren individuelle Lösungen anbieten.

Wir leisten einen Beitrag zur Erfüllung des Menschenrechtes auf ein Leben in Freiheit!

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Wie verläuft die Aufnahme?

Sobald eine geringe Rückfallswahrscheinlichkeit besteht, wird die Entlassung mit größter Sorgfalt und mit klaren Bedingungen in der Justizanstalt vorbereitet. Dies geschieht im Rahmen der Entlassungsvorbereitung und kann durch eine Soneko – Sozialnetzkonferenz – von NEUSTART in einem verbindlichen Rahmen untermauert werden.

Zuweisungskriterien für individuelle Wohn- und Betreuungskonzepte für psychisch kranke StraftäterInnen:

  • Betreuung im Rahmen von Unterbrechung der Unterbringung (UdU) einer Justizanstalt. Diese können eine Entlassungsvorbereitung darstellen und helfen dabei, ein optimales Setting für eine eventuelle Entlassung vorzubereiten.
  • Wohnen und Betreuung nach bedingter Entlassung
    Personen, die nach § 47 StGB bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden und eine gerichtliche Weisung zum betreuten Wohnen erhalten, können in der Wohnbetreuungseinrichtung aufgenommen werden.
  • Wohnen mit Betreuung bei bedingter Einweisung
    Personen, denen per Beschluss die Einweisung in den Maßnahmenvollzug nach § 45 StGB bedingt nachgesehen wird können in der Wohnbetreuungseinrichtung aufgenommen werden

Teilstationäres Betreuungssetting

Bei allen Optionen wird für den Zeitraum der Betreuung ein Wohnplatz zur Verfügung gestellt und hoch qualifiziertes Personal aus den Bereichen Psychologie, Pflege, Pädagogik oder Sozialarbeit unterstützt die KlientInnen bei allen relevanten Thematiken. Dem Bedarf entsprechend ist es bei dem teilstationären Angebot möglich tagesstrukturierend betreut zu werden. Wobei sich im Laufe des Aufenthaltes das Betreuungssetting an die persönliche Entwicklung anpassen kann bzw. soll.

Eine enge Vernetzung mit allen beteiligten SystempartnerInnen, wie z. B. der Bewährungshilfe (NEUSTART), forensischen Ambulanzen (z. B. FORAM) und vielen anderen ist selbstverständlich. Die Finanzierung erfolgt durch den Bund gemäß §179 StVG.

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ZeSa-Gründer Marco Uhl

Kontakt:
ZeSa
Zentrum für Soziale Arbeit & Soziale Dienstleistungen gemeinnützige GmbH
Maximilianstrasse 2
6020 Innsbruck
Tel. +43 680 5521484
www.zesa.at
uhl@zesa.at

Kontakt

Marokkanergasse 25/10
1030 Wien
Tel +43 1 786 42 45
Öffnungszeiten: MO, MI und FR von 10 bis 14 Uhr.
Persönliche Termine nach Vereinbarung.
Allgemeine Anfragen:
buero@massnahmenvollzug.net

Aktuelle Zahlen

§ 21 Abs 1: 688

§ 21 Abs 2: 446

Insg. Untergebrachte: 1.134

Stand: 1. November 2019

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