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Selbst- und Interessensvertretung zum Maßnahmenvollzug

~ Informationen zum österreichischen Maßnahmenvollzug für Betroffene, Angehörige und Interessierte

Schlagwort-Archiv: Einweisungskriterien

Steinhauser: Rückzieher bei Reform des Maßnahmenvollzugs bedauerlich

25 Sonntag Dez 2016

Posted by markusdrechsler74 in § 21 Abs 1 - Unzurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher, §21/2, Bundesministerium für Justiz, Maßnahmenvollzug, Reform Maßnahmenvollzug

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Schlagwörter

Albert Steinhauser, Deutschland, Einweisungskriterien, Fußfessel, Grüne, Reform, Wolfgang Brandstetter

Grüne: Hohe Eingewiesenen-Zahl führt zu fehlender Betreuung

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(C) Foto: Die Grünen

Wien (OTS) – Minister Brandstetter will beim Maßnahmenvollzug nun doch keine höheren Einweisungshürden einziehen – damit sollte eigentlich die extrem hohe Zahl der in Österreich Eingewiesenen geringer werden. „Dass diese Reform nicht kommt, ist bedauerlich und nicht nachvollziehbar„, reagiert der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser auf den Rückzieher des Justizministers. Experten hatten genau diese Maßnahme vorgeschlagen, um den steigenden Zahlen im Maßnahmenvollzug entgegenzuwirken und die Ressourcen gezielt einzusetzen. Steinhauser empfiehlt einen Blick nach Deutschland. Die dort geltende Sicherheitsverwahrung ist auf schwere Gewalt- und Sexualverbrecher beschränkt. „Bemerkenswert, denn Deutschland ist nicht unsicherer oder gefährlicher als Österreich. Hierzulande kommt man schneller in den Maßnahmenvollzug und schwerer wieder heraus als in Deutschland. Die Folge ist eine Verknappung der Betreuungsressourcen, die dann bei gefährlichen Tätern fehlen“, argumentiert Steinhauser.

 

Der Grüne Justizsprecher findet auch Lob für Justizminister Brandstetter. „Der Ausbau des Einsatzes der Fußfessel und die Qualitätshebung im Strafvollzug durch eine Neubauoffensive sind begrüßenswert. Da setzt Brandstetter am richtigen Punkt an.“

Presseaussendung: Reform des Maßnahmenvollzugs Selbstvertretung SIM pocht auf Einhaltung der Menschenrechte

29 Mittwoch Jun 2016

Posted by markusdrechsler74 in § 21 Abs 1 - Unzurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher, §21/2, Bundesministerium für Justiz, EGMR, Judikatur - OLG Wien, Maßnahmenvollzug, Reform Maßnahmenvollzug, Selbst- und Interessensvertretung Maßnahmenvollzug

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Schlagwörter

Einweisungskriterien, Helmut Graupner, Kuttner vs Austria, Maßnahmenvollzug, Menschenrechte, OLG Wien, Presseaussendung, Reform, Reformarbeitsgruppe

Österreich hat sich sowohl zur Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention und der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wie auch der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet. Gemäß der ständigen Judikatur des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sind die, den österreichischen Maßnahmenvollzug betreffenden, Regelungen menschenrechtswidrig. Der EGMR hat diesbezüglich bereits im Jahr 2009 Leitentscheidungen getroffen, die in Deutschland bereits zu einer umfassenden und vorbildlichen Reform der Sicherungsverwahrung geführt haben.
Das österreichische Bundesministerium für Justiz hat im Jahre 2014 eine hochkarätige Expertenkommission einberufen, die im Jänner 2015 im Rahmen ihres Abschlussberichtes 100 Vorschläge zur Reform des Maßnahmenvollzuges vorgelegt hat. Diese Empfehlungen sollen nun in ein längst überfälliges Gesetz zur Regelung des Maßnahmenvollzugs einfließen und im September 2016 zur parlamentarischen Begutachtung vorgelegt werden.
Nach nun eineinhalb Jahren, in denen diese Vorschläge vorliegen, wird derzeit massiv Stimmung gegen einige der darin erhobenen Forderungen gemacht. Anlässlich der Ankündigung, die Stadt Wien würde den Pavillon 23 des Otto-Wagner-Spitals schließen, meldeten sich einige Gutachterinnen zu Wort, die ein verheerendes Szenario gefährlicher Täter, die die Gesellschaft angeblich bedrohen würden, zeichnen. Umgehend forderte Bundesminister Brandstetter die durchaus begrüßenswerte Einführung der Fußfessel für Freigänger und befürwortet aber leider auch, entgegen den Vorschlägen der Expertenkommission, dass die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiterhin bei der Begehung minderschwere Delikte, wie bei einer leichten Körperverletzung, bestehen bleiben soll.
Die derzeitige Praxis, und die erwiesenermaßen oft mangelhaften psychiatrischen Gutachten, münden leider allzu oft in unverhältnismäßig langen Anhaltezeiten ohne klar definiertes Ende. Das führt mitunter dazu, dass Menschen wegen minderschwerer Delikte, wie einer gefährlichen Drohung, bereits seit 27 Jahren eine Haftstrafe ohne absehbarem Ende verbüßen, oder ein Jugendlicher nach einem Einbruch und einer Schlägerei, trotz längst abgebüßter Strafhaft von drei Monaten(!), bereits das siebte Jahr im Maßnahmenvollzug verbringt, ohne dass ein Ende absehbar wäre. Diese menschenrechtswidrige Praxis muss ein Ende finden und Österreich endlich die ständige Judikatur des EGMR umsetzen. Die 100 Vorschläge der Expertenkommission unterstützen wir und fordern die Beibehaltung dieser, bald zur Begutachtung stehenden, Gesetzesvorhaben damit Österreichs Maßnahmenvollzug endlich den Bestimmungen der EMRK und der UN-BRK entspricht.


Quellenverzeichnis:
Abschlussbericht der Reformarbeitsgruppe zum Maßnahmenvollzug
https://www.justiz.gv.at/web2013/home/buergerservice/publikationen/abschlussbericht_der_reformarbeitsgruppe_zum_massnahmenvollzug~2c94848a4b074c31014b3ad6caea0a71.de.html?highlight=true

OLG Wien erkennt Menschenrechtsverletzung bei Anhörung an
https://massnahmenvollzug.wordpress.com/2016/01/12/olg-anerkennt-menschenrechtsverletzung-bei-anhorung/

Urteil des EGMR im Fall Kuttner vs Österreich im Original
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Kommentar RA Dr. Helmut Graupner zum Urteil des EGMR Kuttner vs Österreich [PDF]
http://www.oegs.or.at/perch/resources/graupnermassnahmenvollzugpa-150908092015.pdf

Aussendung des Bundeskanzleramtes zur Entscheidung des EGMR
(Kuttner vs Österreich; Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Maßnahmenvollzugs), Pkt 1.3; [PDF]
https://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=62140

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1030 Wien
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buero@massnahmenvollzug.net

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Stand: 1. November 2019

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