Schlagwörter
Albert Steinhauser, Bundesministerium für Justiz, Maßnahmenvollzug, Menschenrechte, Reform, Wolfgang Brandstetter

Foto: BMJ / Christian Jungwirth
In der Beantwortung einer Anfrage des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser zu den aktuellen Unterbringungszahlen im Maßnahmenvollzug erläutert Bundesminister Wolfgang Brandstetter die Umsetzung der Reform des Maßnahmenvollzugs wie folgt:
„Von der interdisziplinären Arbeitsgruppe Maßnahmenvollzug wurden im Abschlussbericht vom Februar 2015 ca. 100 Empfehlungen ausgearbeitet.
Eine der wesentlichsten Empfehlungen ist die Schaffung eines Maßnahmenvollzugsgesetzes, in welchem sämtliche den Maßnahmenvollzug betreffenden Aspekte umfassend geregelt werden sollten.
Der Entwurf eines solchen „strafrechtlichen Unterbringungsgesetzes“ steht kurz vor der Finalisierung, die Versendung eines Ministerialentwurfs soll im Herbst erfolgen.“
Weiters führ Brandstetter aus: „In Anlehnung an das zivilrechtliche Unterbringungsgesetz und um eine möglichst umfassende Perspektive zu ermöglichen, soll ein Maßnahmenvollzugsgesetz vorgelegt werden, das neben den Regelungen betreffend den Aufenthalt im therapeutischen Zentrum (= Vollzug im engeren Sinn) nicht nur die darüber hinaus von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Themen, sondern – wie das zivilrechtliche Unterbringungsgesetz – auch die Voraussetzungen für die Unterbringung und das Verfahren zur Unterbringung enthält. Der Entwurf wird daher Regelungsgegenstände, die derzeit im StGB, in der StPO, im StVG und im UbG enthalten sind, zum Teil mit Verweisen, erfassen.
Inhaltlich folgt der Entwurf weitgehend den Empfehlungen der Arbeitsgruppe und beinhaltet folgende Eckpunkte:
- Engere Fassung der Einweisungskriterien (insbesondere strengere Kausalität zwischen schwerer psychischer Störung und Anlass- sowie Prognosetaten)
- Gebrauch einer zeitgemäßen, möglichst wenig stigmatisierenden bzw. diskriminierenden Terminologie; in diesem Sinn Ersetzung des Begriffes „geistige oder seelische Abartigkeit von höherem Grad“ durch eine wertneutrale Definition, nämlich die „schwerwiegende psychische Störung“, um den Fokus auf den „Krankheitsbegriff“ zu legen und nicht auf andere Aspekte der Normabweichung
- Betonung des ultima-ratio-Gedankens der strafrechtlichen Unterbringung (wenn ein ambulante Behandlung und Betreuung bzw. eine zivilrechtliche Unterbringung nicht in Betracht kommen)
- Wahrung des so genannten „Abstandsgebots“ in allen seinen unterschiedlichen Elementen, nämlich Trennungsgebot (d.h. mittelfristig insbesondere Auflassung der Sonderabteilungen in den Strafvollzugsanstalten, Ausbau der Außenstelle Asten zu einem eigenständigen Therapeutischen Zentrum), Intensivierungsgebot, Individualisierungsgebot, Motivierungsgebot, Minimierungsgebot
- Verbesserung des Rechtsschutzes der Betroffenen (notwendige Verteidigung, Ausweitung der Zuständigkeit der Patientenanwaltschaft)„
Wir erwarten mit Spannung den Gesetzesentwurf.
Seit Jahre wird nur geredet, aber bis jetzt hat sich nichts verändert. Im Gegenteil die Psychische Folter geht ganz normal weiter.
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Wie lange reden Sie noch herum Herr Brandstetter? Sid halten wohl alle für komplett blöd, so wie Ihre gesamte Justiz das gerne möchte und praktiziert. Veröffentlichen Sie dich die Missstände im Maßnahmenvollzug! Aber dafür ist der Herr Minister viel zu feige, denn da würde er ja seinen gutbezshlten Posten verlieren und auch zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Öffentlichkeit wüsste, wie hinter den Gefängnismauern mit Maßnahmenuntergebrachten umgegangen wird. Immer mehr Fälle werden vom Verein SiM aufgedeckt. Nicht umsonst ist der Maßnahmenvollzug in dieser Form menschenrechtswidrig. Und dem Herrn Minister ist das egal. Zum Kotzen!!!
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